Orthopädische Schuhzurichtungen

Herkömmlich gekaufte Schuhe lassen sich orthopädisch modifizieren und der jeweiligen Fussproblematik anpassen.

Indiziert bei: Beinverkürzungen, Druckstellen im Schuh, versteiften Gelenken (Kontrakturen), Schwellungen (Ödeme) und Gangmuster mit ausgeprägter Abnutzung der Schuhe.

Orthopädische Schuhzurichtungen können unter gegebenen Voraussetzungen über Invalidenversicherung und Unfallversicherungen abgerechnet werden. Als anerkannter Vertragspartner der Versicherungen helfen wir gern bei der Kostenabklärung.